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BFH 16.06.2004 XI R 55/03, StuB 22/2004 S. 1034

Einkommen-/Lohnsteuer | Besteuerung von Vorruhestandsgeldern

Vorruhestandsgelder, die aufgrund eines Manteltarifvertrags vereinbart werden, sind Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erstreckt sich die Zahlung der Vorruhestandsgelder über mehr als einen Veranlagungszeitraum, ist mangels Zusammenballung eine begünstigte Besteuerung der gesamten Entschädigung zu versagen (Bezug: §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 1, 3 Nr. 9 EStG).▶VT 850/04

Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Klägerin eine einmalige Ausgleichszahlung und für die Zeit von Mai 1996 bis April 1997 ein monatliches Vorruhestandsgeld erhalten. Sie begehrte, die einmalige Ausgleichszahlung ermäßigt zu besteuern und die Vorruhestandsleistungen nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei zu belassen. Dem ist der BFH nicht gefolgt. Da es sich bei der einmaligen Ausgleichszahlung und den Vorruhestandszahlungen um eine Gesamtentschädigung für den ...