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BFH 06.10.2004 VI R 27/01, StuB 22/2004 S. 1034

Einkommen-/Lohnsteuer | Anteilige Kosten der Gartenerneuerung als Teil der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers

Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind. Zu berücksichtigen sind allerdings nur diejenigen Aufwendungen, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).▶VT 849/04

Praxishinweise: Für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt – wie für alle Werbungskosten –, dass sie beruflich veranlasst sein müssen. Dabei reicht aber bereits ein mittelbarer Zusammenhang aus. Da die Gebäudekosten – also auch Reparaturkosten am Gebäude – regelmäßig auch die Kosten für das Arbeitszimmer beeinflussen, besteht ein solcher Zusammenhang auch für Kosten einer Gartenerneuerung, die anlässlich einer Reparatu...