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„Heilende” Änderung der Einlagendeckung in der GmbH
Im GmbH-Recht kann der Inferent einer verdeckten Sacheinlage aus dem Gesichtspunkt der gesellschafterlichen Treuepflicht von seinen Mitgesellschaftern die Mitwirkung an einer „heilenden” Änderung der Einlagendeckung von der Bar- zur Sacheinlage jedenfalls dann verlangen, wenn sich die Gesellschafter über die geplante Einlage einig waren, dafür aber – gleich aus welchen Gründen – gemeinsam den rechtlich falschen Weg gewählt haben und das gegen §§ 19 Abs. 5, 5 Abs. 4 Satz 1 GmbHG verstoßende Umgehungsgeschäft einer – wirksamen – Heilung zugänglich ist (Ergänzung zu BGHZ 132 S. 141). Die Rechtsfolgen einer verdeckten Sacheinlage bestehen auch bei der GmbH in der Nichtigkeit sowohl des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts als auch des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (§ 27 Abs. 3 Satz 1 AktG analog). Zur Heilung der verdeckten Sacheinlage ist nich...