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Entnahme von Gebäudeteilen durch Nutzungsänderung
Ohne Vorliegen einer Entnahmeerklärung setzt eine Entnahme von Gebäudeteilen durch Nutzungsänderung gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: XI R 31/03, EFG 2003 S. 1149) voraus, dass der entnommene Gebäudeteil infolge der geänderten Nutzung notwendiges Privatvermögen wird (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG).▶VT 1106/03