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Abgrenzung der Zuständigkeiten von Gesamt- und Einzelbetriebsrat
Der wirtschaftliche Zwang zur Sanierung eines Unternehmens begründet nach § 50 Abs. 1 BetrVG nicht die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Aufhebung einer Betriebsvereinbarung über eine Kontoführungspauschale, die der Betriebsrat eines einzelnen Betriebs abgeschlossen hat (so , DB 2002 S. 1564).