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StuB 22/2002 S. 1136

Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing?

Ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbing kann gem. (DB 2002 S. 1056) nur bei systematischem Vorgehen des angeblichen „Mobbers” gegeben sein.

Praxishinweise: (1) Die Klägerin fühlte sich von ihrer Vorgesetzten „gemobbt”. Sie schilderte neun konkrete Vorfälle über einen Zeitraum von sieben Monaten: vor allem mangelnde Unterstützung durch Kolleginnen bei der Arbeit sowie Kritik der Beklagten an der Arbeit der Klägerin. Anschließend war die Klägerin aus der Abteilung versetzt worden und später an Depressionen erkrankt. Das LAG wies die Klage ab.

(2) Die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer von einem Kollegen oder Vorgesetzten Schmerzensgeld wegen Mobbing erhalten kann, hat vor allem das LAG Erfurt in seinem...