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Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
Mit Urteil vom - V R 20/99 (n. v.) bestätigt der BFH sein Urteil vom - V R 55/99 (BStBl 2001 II S. 426 = StuB 2000 S. 1223), wonach eine zum Vorsteuerabzug berech- S. 1129tigende Rechnung zwingend auch das Entgelt, also den Preis ohne Steuer, ausweisen muss.
Praxishinweise: Im zugrunde liegenden Fall ging es um den Vorsteuerabzug aus einem Kaufvertrag, in dem der Kaufpreis in einer Summe angegeben wurde und nur ein Hinweis auf den Betrag der darin enthaltenen USt erfolgte. Das Entgelt war wertmäßig nicht genannt. Das FA ließ den Vorsteuerabzug aus dem Vertrag nicht zu. Der Kaufvertrag ist Rechnung i. S. des § 14 Abs. 4 UStG. Da er im Streitfall jedoch nicht – wie von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. mit § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG gefordert – das Entgelt auswies, also auch nicht wie nach richtlinienkonformer Auslegung des Art...