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Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger
Beantragt ein Sozialversicherungsträger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Arbeitgebers wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, hat er zur Darlegung seiner Forderungen regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer vorzulegen. Zur Glaubhaftmachung genügen Leistungsbescheide oder Beitragsnachweise des Arbeitgebers ().▶VT 832/04