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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme als Werbungskosten
(1) Aufwendungen einer Krankenschwester für einen Lehrgang mit dem Ziel, Lehrerin für Pflegeberufe zu werden, sind als Werbungskosten anzuerkennen. (2) Eine Bildungseinrichtung ist als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wird (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 1064/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung entspricht der geänderten Rechtsprechung des BFH, wonach Werbungskosten stets anzunehmen sind, wenn ein hinreichend konkreter Zusammenhang der Ausgaben mit späteren Einnahmen besteht (Veranlassungszusammenhang). Die Möglichkeit, durch die Maßnahme eine höherrangige Arbeit ausüben zu können, ist also ausreichend. Bei längeren Aus- bzw. Fortb...