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Einkommen-/Lohnsteuer | Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Schulleitern
(1)
Steht einer Schulleiterin mit einem Unterrichtspensum von 18 Wochenstunden im Schulsekretariat ein Schreibtisch für Verwaltungsarbeiten zur Verfügung, so schließt das die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nicht aus (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 EStG).▶VT 1062/03
(2)
Steht einem Grundschulleiter, der zu 50 v. H. von seiner Unterrichtsverpflichtung freigestellt ist, ein Dienstzimmer von knapp 11 qm zur Verfügung, so schließt das die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht aus.▶VT 1063/03
▶Praxishinweise: Das Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer g...