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BFH 08.05.2003 V R 20/02, StuB 19/2003 S. 905

Umsatzsteuer | Rückgängigmachung einer Lieferung im Rahmen eines Konkursverfahrens

Eine Lieferung ist auch dann i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG rückgängig gemacht worden, wenn der Konkursverwalter die Erfüllung eines zurzeit der Eröffnung des Konkursverfahrens vom Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllten Vertrags ablehnt (§ 17 KO) und der Lieferer infolgedessen die Verfügungsmacht an dem gelieferten Gegenstand zurückerhält (Bezug: § 17 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 3 UStG 1993; § 17 KO).▶VT 959/03

Praxishinweise: Mit der Erfüllungsablehnung durch den Konkursverwalter (nun: Insolvenzverwalter) wird das der ursprünglichen Lieferung zugrunde liegende Umsatzgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt und der Lieferer erhält die Verfügungsmacht an dem gelieferten Gegenstand zurück. Dies hat zur Folge, dass der Lieferer seine Steuerschuld und der Lief...