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Anpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide
Grundlagenbescheide i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder sonstige für eine Steuerfestsetzung bindende Verwaltungsakte. Auch Verwaltungsakte von Behörden, die keine Finanzbehörden sind, können Grundlagenbescheide sein. Folgebescheide sind nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO an die Grundlagenbescheide anzupassen, denn diese sind im Umfang der in ihnen getroffenen Feststellungen für Folgebescheide bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Zur Anpassung von Folgescheiden an Grundlagenbescheide hat die Stellung genommen. Behandelt werden: Hemmung der Verjährung (§ 171 Abs. 10 AO), unterbliebene Änderung beim Folgebescheid, Anpassungsfehler, negativer Feststellungsbescheid, Beschränkung/Erweiterung des Gegenstands der Feststellung, Ausgleich von Rechtsfehlern (§ 177 AO) sowie Verwaltungsakte an...