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OFD Düsseldorf 12.09.2002 S 0321 - 1 - St 31 - 41, StuB 19/2002 S. 976

Umsatzsteuer | Übermittlung von USt-Voranmeldungen per Telefax

Der (BFH/NV 2002 S. 1270 ff. = StuB 2002 S. 875) entschieden, dass eine auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck unterschriebene und per Telefax übermittelte USt-Voranmeldung wirksam ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG).

Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung sollen Anfang Dezember auf Bundesebene erörtert werden. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Erörterung wird gebeten,

  • in der o. g. Form eingehende USt-Voranmeldungen nicht zurückzuweisen und

  • aus dieser Übermittlungsform bis auf weiteres keine negativen Folgerungen (z. B. Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe einer wirksamen Steueranmeldung) zu ziehen.