Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug – Bau von Gewerberäumen durch Ehegatten
Baut eine nichtunternehmerische Ehegattengemeinschaft auf einem ihr gehörenden Grundstück ein Gebäude, welches von der Gemeinschaft als solcher nicht genutzt wird, sondern werden – nach einer Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz in zwei Einheiten (Gewerberäume und Wohnräume) – die Gewerberäume des Gebäudes, die nur einem Ehegatten zugeordnet wurden, von diesem an den anderen zur gewerblichen Nutzung umsatzsteuerpflichtig vermietet, so kann der Eigentümer die hierauf entfallenden Vorsteuerbeträge nach dem (n. v.) aus den Baurechnungen geltend machen.
Praxishinweise: Im Streitfall waren die Rechnungen überwiegend an die Ehegatten, aber teilweise auch an die einzelnen Ehepartner ausgestellt worden. Da der die Gewerberäume vermietende Ehegatt...