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Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang bei einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit
Durchlaufende Posten sind gem. nrkr. (NZB; BFH-Az.: IV B 77/02, EFG 2002 S. 899) grundsätzlich auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG möglich. Die Weiterleitung einer Einnahme an Dritte aufgrund einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit steht auch dann in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dieser Verbindlichkeit, wenn die Einnahme selbst die Bedingung für das Entstehen der Verbindlichkeit darstellt (Bezug: § 3c, § 4 Abs. 1 EStG; § 3 Nr. 66 EStG 1996).
Praxishinweise: (1) Der Klägerin waren in einem Vergleichsverfahren von seinen Gläubigern nicht unbeträchtliche Verbindlichkeiten erlassen worden. Der dadurch entstandene Buchgewinn wurde gem. § 3 Nr. 66 EStG als steuerfreier Sanierungsgewinn behandelt. In dem Vergleich hatte sich die Klägerin verp...