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StuB 19/2002 S. 964

Verdeckte Einlage in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft

Das FG braucht gem. , G, F (Nichtzulassungsbeschw. eingel., BFH-Az.: I B 136/01, EFG 2002 S. 928) nicht im Einzelnen aufzuklären, worin der Gegenstand einer verdeckten Einlage in das Vermö- S. 965gen einer Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person im Einzelfall besteht – hier: Einrichtung eines CD-Einlage-Kontos bei einer Bank oder stattdessen Tilgung einer Gesellschaftsverbindlichkeit bei einer anderen Bank –, wenn für beide Zuwendungen jeweils nur das Gesellschaftsverhältnis in Betracht kommt, weil ein fremder Dritter der Kapitalgesellschaft einen solchen Vorteil in keinem Fall eingeräumt hätte. Das Gleiche gelte für die näheren Umstände von Zahlungen an Personen, die den Gesellscha...