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BFH 20.11.2003 III R 47/02, StuB 18/2004 S. 843

Neufestsetzung der Eigenheimzulage bei rückwirkendem Wegfall des Kindergelds bzw. des Kinderfreibetrags

Entfällt der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und damit auch der Anspruch auf eine Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG übersteigen, ist die Eigenheimzulage mit Wirkung ab diesem Kalenderjahr entsprechend neu festzusetzen.▶VT 665/04

Praxishinweise: Die Kinderzulage wird gewährt, wenn der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Für die Kinderzulage gilt dabei das Jahresprinzip, während für den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld das Monatsprinzip gilt. Nach Ansicht des BFH ist es deshalb für die Gewährung der vollen Kinderzulage ausreichend, dass für einen Teil des Jahres ein Kinderfreibetrag bzw. Kinder...