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StuB 18/2002 S. 932

Voraussetzungen einer betrieblichen Übung bezüglich Lohnerhöhungen

Hat ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in der Vergangenheit die Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung erhöht, begründet dies allein gem. (DB 2002 S. 1327) keine betriebliche Übung der Erhöhung der Arbeitsentgelte entsprechend der Tarifentwicklung (Bezug: §§ 133, 157 BGB).