Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Voraussetzungen einer betrieblichen Übung bezüglich Lohnerhöhungen
Hat ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in der Vergangenheit die Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung erhöht, begründet dies allein gem. (DB 2002 S. 1327) keine betriebliche Übung der Erhöhung der Arbeitsentgelte entsprechend der Tarifentwicklung (Bezug: §§ 133, 157 BGB).