Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 18/2002 S. 932

Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags?

Nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsvertrags besteht, sofern nicht tarifvertraglich oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gem. (DB 2002 S. 1448) grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Bezug: § 620 BGB; Art. 12 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG 1996; § 21 Abs. 1 BErzGG).

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden