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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zur Verfassungsmäßigkeit der ErbSt und SchenkSt
I. Die Entscheidung des BFH
Der (StuB 2002 S. 874) das BVerfG angerufen, weil er mehrere Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig hält. Eine Verfassungswidrigkeit ergibt sich nach Auffassung des BFH insbesondere aus folgenden Punkten:
1. Bewertung von Betriebsvermögen
Steuerbilanzwerte: Nach Auffassung des BFH führt die Bewertung des Betriebsvermögens mit Steuerbilanzwerten zu willkürlichen Ergebnissen. Ertragsstarke Unternehmen, die von Bilanzierungswahlrechten und Sonderabschreibungen Gebrauch machen, profitieren von dieser Regelung erheblich mehr als Unternehmen, die ohnehin schon in ihrem Bestand gefährdet sind.
Kumulation von Unterbewertung, Freibetrag und Abschlag: Der BFH hält die verschiedenen Begün...