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Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen
(1) Die Einstellung eines Geschäftsbetriebs liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 16/05, EFG 2005 S. 827) vor, wenn die werbende Tätigkeit entweder insgesamt aufgegeben wird oder die verbleibende Tätigkeit im Verhältnis zur bisherigen nur noch unwesentlich ist. (2) Bei einem Zeitungsverlag liegt nach Erscheinen der letzten Zeitung, der Entlassung des Personals und dem Verkauf des gesamten Umlauf- und beweglichen Anlagevermögens eine Einstellung des Geschäftsbetriebs vor. (3) Handelt es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten nach Einstellung des bisherigen operativen Geschäfts eines Zeitungsverlags um verwaltende Tätigkeiten, die weder größere Personalressourcen noch eine umfassende Betriebsstruktur erfordern und denen gemessen am fr...