Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beitragszahlung an Sozialversicherer
Erfüllt die Komplementärin der GmbH & Co. während des vorläufigen Insolvenzverfahrens über deren Vermögen die Beitragsforderung eines Sozialversicherungsträgers gegen die GmbH & Co. KG, so ist diese Zahlung im späteren Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplementärin als unentgeltliche Leistung anfechtbar (§§ 93, 134 InsO; OLG Rostock, Urteil vom - 3 U 111/03, ZinsO 2004 S. 555).▶VT 644/04