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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Tarifermäßigung bei entgeltlicher Herabsetzung einer Pensionszusage
Eine Auflösung eines Dienstverhältnisses, die zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG führen kann, liegt nach dem (n. v.) nicht vor, wenn ohne Änderung des Dienstverhältnisses eine Pensionszusage lediglich der Höhe nach herabgesetzt wird. Die Pensionsvereinbarung sei Teil des einheitlichen Dienstverhältnisses. Eine Tarifermäßigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a und § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG verlange, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet werde. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, wenn ein Anstellungsverhältnis fortgesetzt werde und die vorher erteilte Pensionszusage (entgeltlich) nur der Höhe nach beschränkt werde.
Praxishinweise: Im Streitfall war dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH von dieser eine Pension...