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Einkommensteuer | Grenzen des Fremdvergleichs bei Mietverträgen mit Angehörigen
1. Bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden.
2. Weisen ein mit Fremden geschlossener Mietvertrag und ein Mietvertrag mit Angehörigen nach ihrem Inhalt oder in ihrer Durchführung gleichartige Mängel auf, so verliert das zwischen fremden Dritten übliche Vertragsgebaren für die Indizienwürdigung an Gewicht. Die Mängel des Angehörigenvertrags deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private Veranlassung des Leistungsaustauschs hin.
§ 12, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; §§ 85, 88 AO 1977
Praxishinweise: Verträge zwischen Angehörigen müssen klar und eindeutig vereinbart sein und tatsächlich durchgeführt werden. Die Gestaltu...