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Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen
Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sind gem. (BFH/NV 2003 S. 1313) zu bilden, wenn die Inanspruchnahme des Unternehmers nach den betriebsindividuellen und branchenüblichen Erfahrungen wahrscheinlich ist. Es kommt auf die aus der Sicht des Unternehmers zu erwartende tatsächliche, nicht auf eine nach der Einschätzung der Vertragspartner mögliche Inanspruchnahme an. Das bilanzrechtliche Vorsichtsprinzip fordert nicht, dass bei mehreren Schätzungsalternativen die pessimistischste zu wählen ist (Bezug: §§ 5, 6 EStG).▶VT 606/04
▶Praxishinweise: (1) Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz und i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch in der Steuerbi...