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StuB 16/2004 S. 739

Keine Verpflichtung des Stpfl. zur Übernahme unrichtiger Bilanzansätze des FA

(1) Eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG kann gem. rkr. (EFG 2004 S. 793) nur der Stpfl. selbst vornehmen. (2) Ist das FA fehlerhaft von einer zutreffenden Bilanz des Stpfl. abgewichen und sind diese fehlerhaften Bilanzansätze in eine bestandskräftige Steuerveranlagung eingeflossen, kann dieser Fehler nicht dadurch beseitigt werden, dass die Abweichung in einem späteren Veranlagungszeitraum durch den Stpfl. im Wege der Bilanzberichtigung korrigiert wird. Eine dahin gehende Korrektur kann nur in demselben Jahr erfolgen, soweit dies nach den Vorschriften der AO zulässig ist. Dies gilt in gleicher Weise für Fehler zugunsten und zuungunsten des Stpfl. (3) Der Stpfl. ist S. 740nicht verpflichtet, unrichtige Bilanzansätze, die das FA aufgrund ...