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Gewerbesteuer | Veräußerungsgewinne einer GmbH bei Ermittlung des Gewerbeertrags
In seinem Urteil vom - I R 104/00 (n. v.) bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Einbeziehung von Gewinnen aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder einer betrieblichen Beteiligung durch eine Kapitalgesellschaft bei der Ermittlung des Gewerbeertrags.
Praxishinweise: (1) Da nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG die Tätigkeiten einer Kapitalgesellschaft allein aufgrund ihrer Rechtsform stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gelten, gehören nach Auffassung des BFH alle Gewinne der Kapitalgesellschaft zum Gewerbeertrag. Auf eine Unterscheidung, ob es sich um Gewinne aus werbenden Tätigkeiten handelt oder um Gewinne aus Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Betriebsbeendigung stehen, komme es nicht an. Kapitalge...