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Einkommen-/Lohnsteuer | Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten
Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht (Bezug: § 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).▶NWB KAAAB-56557
▶Praxishinweise: Die Entfernungspauschale ist tagesbezogen zu berechnen (Ermittlung „für jeden Arbeitstag”). Es handelt sich um keine Jahresgröße. Lediglich der Höchstbetrag von 4 500 € ist als Jahresbetrag zu verstehen.