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StuB 14/2005 S. 645

Körperschaftsteuer | Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Preisvereinbarung zur Überlassung von Hebedaten

Überlässt ein Wasserwerk (als Kapitalgesellschaft oder Eigenbetrieb) seinen Gesellschaftern oder Mitgliedern die Daten über den Frischwasserverbrauch gegen ein Entgelt, das die hälftigen Kosten der Wasserzähler nicht einbezieht, weil für die Anteilseigner die Gefahr besteht, diese Kosten nicht auf die Abwassergebühren umlegen zu können, fehlt es gem. rkr. , G, F (EFG 2005 S. 972) an einer vGA dem Grunde nach (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).NWB MAAAB-53600