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Einkommen-/Lohnsteuer | 1 %-Regelung bei Kfz-Gestellung
Bei der Anwendung der 1 %-Regelung sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 85/04, EFG 2005 S. 775) die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigen, auch wenn der Betriebssitz nicht S. 644arbeitstäglich angefahren wird. Der in der Kfz-Gestellung auch für private Zwecke liegende Vorteil ist nach den §§ 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 und 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des inländischen Listenpreises zuzüglich 0,03 % des Listenpreises für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen, wenn ein Verkaufsvertreter den Dienstsitz seines Arbeitgebers einmal pro Woche aufsucht und kein Fahrtenbuch führt.▶NWB KAAAB-43629
▶Praxishinweise: (1) Der Kläger hatte in seiner ESt-Erklärung für die Jahre 1995–1999 bei der Versteuerung des geldwe...