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Wahlrecht bei der Art der Gewinnermittlung
An der Rechtsprechung, wonach der Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG u. a. eine zeitnah zu Beginn des Wirtschaftsjahres erstellte Eröffnungsbilanz voraussetzt, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 4/04, EFG 2004 S. 555) festzuhalten (Bezug: § 4 Abs. 1, 3 EStG).▶VT 527/04
▶Praxishinweise: (1) Die freiberuflich tätige Klin. ermittelte ihren Gewinn für die Vergangenheit zulässigerweise durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie reichte mit ihrer Steuererklärung für das Streitjahr eine Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ein. Nach den Feststellungen des FA hat die Klin. die Eröffnungsbilanz für das Streitjahr erst nach dessen Ablauf aufgestellt. Das FA ging deswegen davon aus, dass sich die Klin....