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StuB 14/2003 S. 666

Nachweispflicht der Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei bereits vernichteter Steuerakte

Nach dem (n. v.) liegt die Beweislast für den Zugang eines Steuerbescheids auch dann beim FA, wenn der Zugang erst nach mehreren Jahren erstmals bestritten wird.▶VT 747/03

Praxishinweise: Der Zugang des Steuerbescheids ist Voraussetzung für dessen Wirksamkeit. Ein Steuerbescheid (per einfachem Brief) gilt nach § 122 Abs. 2 AO 1977 am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer er geht nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zu. Wird der Zugang vom Adressaten bestritten, trägt das FA die Beweislast für den Zugang beim Adressaten. Dies gelte auch dann, wenn der Nichtzugang erst nach Jahren geltend gemacht werde. Im Streitfall hielt der BFH die Schlussfolgerung des FG, dass das FA wegen Vernichtung der Akte weder d...