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BFH 21.01.2004 XI R 33/02, StuB 13/2004 S. 610

Einkommen-/Lohnsteuer | Unschädlichkeit einer nachträglich zufließenden erhöhten Entschädigung

Wird einem Arbeitnehmer anlässlich der betriebsbedingten Aufhebung seines Arbeitsvertrags eine Erhöhung seiner Entlassungsentschädigung für den Fall zugesagt, dass künftig ein für ihn günstigerer Sozialplan aufgestellt werden sollte, so steht eine solche in einem späteren Veranlagungszeitraum zufließende Nachbesserung der tarifbegünstigten Besteuerung der Hauptentschädigung auch dann nicht entgegen, wenn sie 42,3 v. H. der Hauptentschädigung beträgt (Bezug: § 24 Nr. 1, § 34 EStG).▶VT 484/04

Praxishinweise: Der BFH sieht in der vereinbarten Nachbesserungsklausel eine für die Tarifbegünstigung unbeachtliche ergänzende Entschädigungszusatzleistung. Die soziale Motivation (arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot) gebiete eine Behandlung wie bei zweckgebundenen Geldleistung...