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Verzinsung des Erstattungsanspruchs bei Verlustrücktrag
1. Der auf einem Verlustrückgang nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (Anschluss an , BStBl II S. 491 = StuB 2000 S. 947).
2. Die Anwendung des durch das JStG 1997 vom 20. 12. 1996 eingeführten § 233a Abs. 2a AO 1977 auf nach dem 31. 12. 1995 entstandene Verluste führt im Falle des Verlustrücktrags auf Veranlagungszeiträume vor 1996 nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung.
Praxishinweise: Dadurch, dass das JStG 1997 noch im Jahr 1996 (vor dem 1. 1. 1997) in Kraft getreten ist (vgl. vorstehendes Urteil vom 6. 3. 2002 - XI R 81/00) und der Verlust erst mit Ablauf des Jahres 1996 entstanden war, sah der BFH keinen Fall einer (unzu...