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Einkommensteuer | Kein anteiliger Rückfluss des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrags
Errechnet die Bank bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrags die ihr gegen den Stpfl. zustehende Vorfälligkeitsentschädigung auf der Grundlage des Effektivzinses und zieht sie dabei den auf die Zeit nach der Vertragsbeendigung entfallenden Rest des Disagios als Rechnungsposten ab, so fließen dem Stpfl. dadurch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe des restlichen Disagios zu.
§ 9, § 11, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Praxishinweise: Durch die vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags erwirbt der Darlehensnehmer keinen Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung des Disagios; sehr wohl hat aber die Bank einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Zinsschadens. Bei Errechnung dieses Schadens auf Effektivzinsbasis ist dabei das (anteilige) Disagio in Abzug zu b...