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StuB 12/2004 S. 576

Tilgung der Einlageschuld bei der GmbH

Die Stammeinlageverpflichtung wird durch eine am selben Tag über ein Konto der (Vor-)GmbH abgewickelte, der Höhe nach identische Barein- und Barauszahlung nicht getilgt, wenn es sich bei dem Zahlungsvorgang entweder um eine bloße Hin- und Herzahlung oder um eine Zahlung aus Mitteln der Gesellschaft handelt (§ 19 Abs. 1, 2, 5 GmbHG; , DB 2004 S. 1199).▶VT 466/04