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Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer Personengesellschaft
Soweit ein Gesellschafter zur Gründung einer Gesellschaft unentgeltlich in ein Einzelunternehmen und damit für fremde Rechnung aufgenommen wird, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 35/04, EFG 2005 S. 75) § 24 UmwStG nicht anwendbar. Nur die Einbringung für eigene Rechnung unterfällt § 24 UmwStG.▶ NWB KAAAB-27228