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Einkommensteuer | Zahlungen zum Ausgleich von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als Anschaffungskosten
Zahlungen des Restitutionsberechtigten an den Verfügungsberechtigten im Restitutionsverfahren nach dem VermG zum Ausgleich von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem rückübertragenen Gebäude stellen Anschaffungskosten dar. Sie sind ab dem Jahr der Rückübertragung im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus der Vermietung des rückübertragenen Gebäudes zu berücksichtigen, selbst wenn Mieteinnahmen erst im Folgejahr erzielt werden (Bezug: § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 EStG; §§ 1, 3 VermG).▶NWB IAAAB-53020
▶Praxishinweise: Da es sich bei der Rückübertragung eines Grundstücks vom Verfügungsberechtigten auf den Restitutionsberechtigten um ein Anschaffungsgeschäft handelt, sind die an den Verfügungsberechtigten geleisteten Zahlungen als Au...