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Ermessensfehlerhaftes Benennungsverlangen bei Zinszahlungen auf Inhaberschuldverschreibungen
Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft (Bezug: § 30a Abs. 1, § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).▶VT 406/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Klägerin (AG) Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben und bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt. Über weitere zwischengeschaltete Kreditinstitute wurden Investoren Miteigentumsanteile eingeräumt. Das FA lehnte es ab, die von der Klägerin geleisteten Zinszahlungen voll als Betriebsausgaben anzuerken...