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Körperschaftsteuer | Gewinntantieme und Berücksichtigung von Verlustvorträgen
Gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 22/03, EFG 2003 S. 565) wäre die Vereinbarung einer Gewinntantieme unter Fremden Dritten zugunsten eines Geschäftsführers ohne Berücksichtigung von Verlustvorträgen grundsätzlich nicht denkbar. Von daher führe eine solche Abrede im Regelfall zur Annahme einer vGA (Bezug: § 8 Abs. 3 KStG).▶VT 608/03