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StuB 11/2003 S. 512

Deckungsgleicher Ansatz von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen und Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Ansprüche aus den zu ihrer Deckung abgeschlossenen Versicherungsverträgen sind gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 54/02, EFG 2003 S. 149) in der Steuerbilanz getrennt anzusetzen. Der Wertansatz der Rückdeckungsansprüche sei nicht auf den Betrag der nach Maßgabe des § 6a EStG gebildeten Pensionsrückstellung begrenzt (Bezug: § 6a EStG).▶VT 595/03

Praxishinweise: (1) Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Höhe des Wertansatzes für eine Rückdeckungsversicherung. Die Klägerin, eine GmbH, hatte ihren Arbeitnehmern Pensionszusagen erteilt und diese Verpflichtungen in voller Höhe durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Nach Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls sollte die Rü...