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StuB 11/2002 S. 572

Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung

Der Anlass zu einer unternehmerischen Entscheidung, mit einer geringeren Zahl von Arbeitnehmern die verbleibende Arbeit durchzuführen, unterliegt gem. rkr.  13 (14) Sa 997/01 (BB 2002 S. 361) einer Plausibilitätskontrolle. Der Arbeitgeber müsse darlegen, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen er im Einzelnen getroffen habe, um den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit als „dringend erforderlich” nachprüfbar und nachvollziehbar zu machen. Dazu gehöre, dass die Darlegungen dem Gericht ermöglichen, eine Überprüfung durchzuführen, dass sich die behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeiten des Gekündigten auswirken. Es verstehe sich nicht von selbst, dass eine Fremdvergabe von Arbeiten kostengünstiger...