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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug des GmbH-Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer GmbH ist gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 29/03, EFG 2004 S. 539) als solcher grundsätzlich kein Unternehmer, weil er den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Davon kann er nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags freigestellt werden, eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag genügt nicht. An dieser Rechtslage hat sich durch das (BStBl 2003 II S. 36 = StuB 2002 S. 826) nichts geändert. Der GmbH steht deshalb kein Vorsteuerabzug zu, selbst wenn ihr der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine Rechnung mit offen ausgewiesener USt ausstellt (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG).▶VT 371/04