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Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen
Die vom Stpfl. vollzogene Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen ist gem. rkr. Urteil des Saarländischen (EFG 2003 S. 1462) steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Aufzeichnungen des Stpfl. von vornherein eine nachträgliche „Gestaltung” der Verhältnisse zulassen und der Stpfl. bei der verspäteten Fertigung der Steuererklärungen bereits wusste, dass die Einlage der Wertpapiere im Gesamtergebnis zu einem Verlust führen würde. ▶ VT 362/04
▶ Praxishinweise: (1) Der ab 1993 als Verkäufer für Beteiligungen und Wertpapiere tätige Kl. gab seine Steuererklärungen für die Jahre 1993 und 1994 erst nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA ab. Darin behandelte er in 1993 und 1994 erworbene Schuldverschreibungen – sog. letters – als z...