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Gewerbesteuer | Beginn der Betriebsaufgabe bei Veräußerung einer GmbH-Beteiligung
Die Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellt gem. rkr. (EFG 2001 S. 1460) dann den Beginn der Betriebsaufgabe dar, wenn gleichzeitig Verhandlungen wegen der Veräußerung der übrigen GmbH-Beteiligungen geführt und diese innerhalb von weniger als zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen werden (Bezug: § 2, § 7 GewStG; § 16 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs., § 16 Abs. 3 EStG).
Praxishinweise: (1) Veräußerungsgewinne sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags grundsätzlich auszuscheiden, wenn die Veräußerung zu einer endgültigen Einstellung des Gewerbebetriebs des Veräußerers führt (Abschn. 39 Abs. 1 Nr. 1 GewStR). Dies gilt jedoch nur, wenn die zu beurteilende Veräußerung im engen Zusammenhang mit der Aufgabe des Gewerbebetriebs steht. Der Tatbestand der Betriebsaufgabe erforde...BStBl 1967 III S. 70