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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Entstehung der Steuer bei Zuwendung eines Übereignungsanspruchs
Erlangt aus einem Vertrag zugunsten Dritter der begünstigte Dritte einen frei verfügbaren Anspruch auf die Leistung gegen den Versprechenden, ist der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt. Erwerbsgegenstand ist in einem solchen Fall – die als Folge des Abschlusses des Vertrags zugunsten Dritter entstandene – Forderung des Dritten gegen den Verpflichteten. Die Steuer entsteht mit der Begründung des Forderungsrechts des Dritten (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1 ErbStG; § 12 BewG; § 328 Abs. 1, § 333 BGB).▶NWB AAAAB-52350
▶Praxishinweise: Der Schwester des Klägers wurden 1990 von den Eltern Grundstücke schenkweise übertragen, wobei diese S. 422verpflichtet wurde, dem Kläger die Hälfte des Grundbesitzes unentgeltlich zu übereignen, soweit dieser dies wünschte. Im Falle eines Verkaufs von Grundstücken mu...