Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufhebung der Vollziehung bei Vorlage an das BVerfG
Die Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids erscheint dann zur Abwendung wesentlicher Nachteile i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 Halbsatz 2, Abs. 3 Satz 4 FGO nötig, wenn das zuständige Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Vorschrift überzeugt ist und diese deshalb gem. Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt hat.▶VT 352/04
▶Praxishinweise: Die Entscheidung betraf einen Fall, in dem das FA den Veräußerungsgewinn aus einem Grundstücksgeschäft wegen der rückwirkenden Verlängerung der „Spekulationsfrist” durch das StEntlG 1999/2000/2002 der Besteuerung unterworfen hatte; die „Spekulationsfrist” nach altem Recht (zwei Jahre) war aber bereits vor dem abgelaufen. Der BFH bejahte ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Vollziehung, weil d...