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BFH 25.01.2005 I R 12/04, StuB 8/2005 S. 373

Körperschaftsteuer | Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung

(1) Maßgeblicher Zeitpunkt für den der Kapitalgesellschaft nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 1996 ermöglichten Gegenbeweis für die Fremdüblichkeit eines ihr gewährten Darlehens ist regelmäßig der Zeitpunkt der Darlehenshingabe (Abweichung vom , BStBl 1995 I S. 25, 176 Tz. 61). (2) Fremder Dritter i. S. des § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 1996 kann auch eine Person sein, die in der Folgezeit Anteilseigner der Kapitalgesellschaft oder eine diesem nahe stehende Person i. S. von § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG 1996 wird, dies aber im Zeitpunkt der Darlehenshingabe noch nicht war.NWB UAAAB-50839

Praxishinweise: Durch eine Darlehenshingabe kann Aufwand des ausländischen Anteilseigners in das Inland und damit in die Sphäre der Kapitalgesellschaft verlagert werden und deshalb zu einer vGA führen. Die Beteiligungsvoraussetzungen sind dabei stets auf die Jahre bezogen,...