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Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitszeitkonten bei Wechsel des Arbeitgebers
Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung den Lohn nicht auszuzahlen, sondern einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben und aus den Zeit- und Wertguthaben dieses Kontos in einer späteren Phase der Arbeitsfreistellung auszuzahlen, so fließt dem Arbeitnehmer mit der Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto noch kein Arbeitslohn zu, wenn
die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bevor der zur Gutschrift bestimmte Arbeitslohnanspruch entstanden ist und
durch die Gutschrift dem Arbeitnehmer keine Ansprüche gegenüber Dritten erwachsen.
Erst die Auszahlung des Guthabens führt in diesen Fällen beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, der dem LSt-Abzug unterliegt. Das gilt sowohl für die planmäßige Auszahlung des Guthabens in der Freistellungsp...