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Bekanntgabe neuer DRS
1. Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB (DRS 1a)
Das BMJ hat als Beilage zum BAnz vom den vom Deutschen Standardisierungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e. V. verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 1a (DRS 1a) zum befreienden Konzernabschluss nach § 292a HGB – Konzernabschluss nach US-GAAP: Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens – bekannt gemacht. Der Standard ist ein Nachtrag zu DRS 1 (Volltext abgedruckt in BBK F. 14 S. 8141). Er regelt nicht die Bilanzierung des Goodwill und anderer immaterieller Vermögenswerte, sondern befasst sich mit bestimmten Voraussetzungen für einen befreienden Konzernabschluss nach § 292a HGB (zur Entstehung von DRS 1a siehe auch den Beitrag von Henselmann in StuB 2002 S. 283; der Volltext des DRS 1a ist zur Veröff...